- einziehen
- sichern; sicherstellen; requirieren; beschlagnahmen; konfiszieren; einberufen; (Wohnung) beziehen; streichen; bergen; reffen
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ein|zie|hen ['ai̮nts̮i:ən], zog ein, eingezogen:1. <tr.; hata) (ein Körperteil) in Richtung Körpermittelpunkt bewegen:den Kopf, den Bauch einziehen.b) zu sich hin ziehen:die Netze, die Segel, die Fahne einziehen.2. <tr.; hata) (privaten Besitz) beschlagnahmen:der Staat zog ihren Besitz ein.b) (Beträge, zu deren Zahlung man [gesetzlich] verpflichtet ist) kassieren:die Bank zog den Betrag ein.3. <tr.; hat zum [Militär]dienst einberufen:ein weiterer Jahrgang wurde eingezogen.Syn.: ↑ rekrutieren.die Mannschaften ziehen in das Stadion ein.5. <itr.; ist (mit seiner Habe) in eine Wohnung, ein Haus, ein Zimmer ziehen:wir zogen am nächsten Tag [in das Haus] ein.Syn.: ↑ beziehen.6. <itr.; ist eindringen:die Salbe zieht schnell [in die Haut] ein.* * *
ein||zie|hen 〈V. 287〉1. hineinziehen, einführen (Gummiband)3. einwärtsziehen (Feuchtigkeit)4. an sich heranziehen (Krallen)5. einklemmen (Schwanz)6. herunterziehen, einholen (Flagge)9. zurückziehen, aus dem Handel, Verkehr nehmen (Banknoten)10. 〈Mil.〉 zum Militär-, Wehrdienst einberufen (Rekruten)12. 〈Typ.〉 zurücksetzen, nicht am Zeilenanfang beginnen lassen (Wörter, Zeilen)13. 〈fig.〉 forschend einholen (Erkundigungen)● ein Band in den Wäschebeutel \einziehen; über jmds. Vergangenheit Erkundigungen \einziehen; einen Faden in ein Nadelöhr \einziehen; das Fahrgestell am Flugzeug \einziehen; die alten Fünfmarkstücke wurden eingezogen; demnächst wird ein weiterer Jahrgang eingezogen 〈Mil.〉; die Katze zieht die Krallen ein; die Ruder, die Segel \einziehen; Schuldbeträge gerichtlich \einziehen; die Schultern \einziehen; mit eingezogenem Schwanz lief der Hund zurück; ich habe mir einen Splitter eingezogen; die letzte Nummer dieser Zeitschrift wurde laut einstweiliger Verfügung eingezogenII 〈V. intr.; ist〉1. Wohnung nehmen, sich einmieten, Wohnung, Zimmer beziehen2. eindringen (Feuchtigkeit)3. einmarschieren, hereinkommen● endlich ist der Frühling eingezogen 〈fig.〉; mit dem Besuch der Kinder zog fröhliches Leben bei ihnen ein 〈fig.〉; die neuen Mieter sind gestern in unser Haus eingezogen ● die Truppen zogen in die Stadt ein; mit vielen Tieren und Wagen zog der Zirkus in die Stadt ein; in diesen Stoff zieht die Feuchtigkeit nicht so leicht ein* * *
ein|zie|hen <unr. V.>:1. <hat>a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen:ein neues Gummiband [in den Bund, in die Turnhose] e.;sich einen Spreißel e. (landsch.; einreißen);b) einbauen, einfügen:eine Zwischenwand, einen Balken e.2. <hat>a) ziehend einholen:das Fahrgestell e.;b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen:den Bauch e.;der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt).3. <hat> in sich hineinsaugen; einatmen:die Luft e.die Creme zieht rasch [in die Haut] ein.5. <ist> sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend od. fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben:die Sportler zogen [ins Stadion] ein;Ü die Partei ist mit elf Abgeordneten ins Parlament eingezogen (hat elf Parlamentssitze bekommen);die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht).zur Marine eingezogen werden.7. <ist> mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen:eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen.8. <hat>a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern u. beitreiben:Steuern e.;b) (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen, konfiszieren:jmds. Vermögen e.9. <hat>a) für ungültig erklären u. aus dem Verkehr ziehen:Banknoten e.;b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen:Stellen e.10. <hat> (Amtsspr.) einholen, einfordern; sich geben lassen:Erkundigungen [über jmdn., etw.] e.11. <hat> (Druckw.) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz:eine halbe Zeile e.* * *
ein|zie|hen <unr. V.>: 1. <hat> a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen: einen Faden [in die Nadel], ein Gummiband [in den Bund] e.; ein Kabel e. (verlegen); (landsch.; mit der Nebenvorstellung des Unabsichtlichen:) ich habe mir einen Splitter in die Hand eingezogen; b) einbauend einfügen: eine Zwischenwand, einen Balken e. 2. <hat> a) ziehend einholen: die Fahne, die Segel, das Fahrgestell e.; Langsam fährt der Fischer in die Runde und schleppt das Netz hinter sich her. Als er es dann einzieht, staunt Karl, was da alles herausgepflückt wird (Kempowski, Zeit 169); b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen: den Kopf, den Bauch e.; der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt); „Ich muss zu meiner Familie heim, entschuldigte Anderl sich mit eingezogenem Genick (Kühn, Zeit 357). 3. in sich hineinsaugen; einatmen <hat>: die Luft e. 4. eindringen; von etw. völlig aufgesogen, aufgenommen werden <ist>: die Creme zieht rasch [in die Haut] ein; die Feuchtigkeit ist in den Boden eingezogen. 5. sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend od. fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben <ist>: die Sportler zogen [ins Stadion] ein; Ü die Partei ist mit 10 Abgeordneten in den Landtag eingezogen (gekommen); die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht); endlich zog wieder Gemütlichkeit in unser/in unserem Haus ein; Eine trostlose Stimmung zog mit der grauen Dämmerung in die schmucklose Wohnküche ein (Sommer, Und keiner 308). 6. ↑einberufen (2) <hat>: zur Marine eingezogen werden; ein paar Urlaubswochen nur, 1941 hatten sie geheiratet, da war er längst eingezogen (Danella, Hotel 25). 7. mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen <ist>: eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen; Drei Wochen später zogen sie und Torsten in sein Haus ein (Danella, Hotel 269). 8. <hat> a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern u. beitreiben: Gelder, Steuern e.; b) (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen, konfiszieren: jmds. Vermögen e.; Die Waren und der erzielte Erlös wurden auf der Grundlage zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen eingezogen (Freie Presse 24. 11. 89, 6); Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Verwendung als Kraftfahrzeugführer ist der Führerschein einzuziehen (Straßenverkehrsrecht 117). 9. <hat> a) für ungültig erklären u. aus dem Verkehr ziehen: Münzen, Banknoten e.; b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen: Ämter, Stellen e. 10. (Amtsspr.) einholen, einfordern; sich geben lassen <hat>: Erkundigungen [über jmdn., etw.] e. 11. (Druckw.) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz <hat>: eine halbe Zeile e. ∙ 12. ↑einschränken (1 a): Abbrechen, e., sparen will ich gern (Lessing, Nathan II, 2). ∙ 13. ↑fesseln (2): sie habe ihn mehrere Monate lang eingezogen und heiß genug auf ihrem Rost gehalten (Mörike, Mozart 256). ∙ 14. einrenken: Pferde und Ochsen waren scheu geworden, ... hatten ... sich über Felsen gestürzt, und schwer verwundet ... schrie mancher, dem man zerrissene Glieder einzog und zusammenband (Gotthelf, Spinne 46).
Universal-Lexikon. 2012.